Mitgliedsantrag und Datenschutzordnung für den Islandpferdeverein Friedrichshafen-Bodensee e.V.
Anmeldeformular für Vereinsaktivitäten (digital ausfüllbare PDF)
ausfüllen und per Email an uns senden. Alle Daten für Kurse etc. findet ihr im aktuellen
Info.
Satzung des Islandpferdevereins Friedrichshafen-Bodensee e.V.
Helferstunden
1) Jedes Mitglied ab 16 Jahren muss 3 Helferstunden pro Jahr erbringen (vgl. Beschluss der Mitgliederversammlung am 28.11.2015).
Die Helferstunden müssen von jedem Mitglied persönlich erbracht werden. Art, Umfang und Zeitpunkt der Helferstunden bestimmt jedes zur Ableistung von Helferstunden
verpflichtete Vereinsmitglied selbst.
2) Helferstunden können im Rahmen der im laufenden Kalenderjahr durchgeführten Vereinsveranstaltungen geleistet werden. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nicht
möglich.
3) Die erbrachte Leistung muss von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet werden.
4) Der Beitrag von 5 € je Stunde wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag im März des jeweiligen Jahres abgebucht.
5) Der Helferstunden-Nachweis ist spätestens bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres beim Kassenwart vorzulegen.
Bei Vorlage des ausgefüllten Helferstunden-Nachweises wird der Betrag für die geleisteten Helferstunden zurück überwiesen.
6) Jedes Mitglied ist für seinen Helferstunden-Nachweis selbst verantwortlich (Verlust, etc.).
Benutzung des vereinseigenen
Pferdehängers
Der IPV Friedrichshafen besitzt einen Pferdehänger, welcher seinen Mitgliedern zur Verfügung
steht.
Es handelt sich um einen Anhänger für zwei Islandpferde, welcher leicht und übersichtlich ist
und deshalb auch von kleineren Autos gezogen werden kann. Bitte aber unbedingt die zulässige (gebremste) Anhängelast des Zugfahrzeuges beachten.
Der Hänger wird verwaltet von:
Julia Graf
Mobil: 0176-84113455
Email: julia.graf89@web.de
und kann bei ihr angefordert werden.
Standort des Anhängers ist bei Hans-Leo Rueß, Motharistr. 13, 88094
Unterteuringen.
Für die Hängerbelegung gelten folgende allgemeine Grundsätze:
- An Tagen, an denen Vereinsveranstaltungen stattfinden (Reitkurse, Turniere usw.) muß der
Hänger für den Verein verfügbar sein.
- Fahrten zu Turnieren haben Vorrang gegenüber anderen Veranstaltungen.
- Vereinsmitglieder haben gegenüber Nichtvereinsmitgliedern Vorrang.
- Der Hänger kann frühestens 4 Wochen vor einer Veranstaltung gebucht
werden.
- Der Hänger muß spätestens 1 Tag nach der Benutzung gereinigt wieder abgegeben
werden.
- Die Kosten für die Benutzung betragen für Vereinsmitglieder Euro 5,00 pro
Tag
- Jugendlichen bis 16 Jahren steht der Hänger für Turniere kostenlos zur
Verfügung.
- Der Hänger ist nur für den Transport von maximal 2 Islandpferden
zugelassen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, den Hänger an Dritte zur Benutzung
weiterzugeben.
- Vor der Abholung auf eventuelle Schäden prüfen und dem Hängerverwalter schriftlich
mitteilen.
- Die Benutzung ist nur zulässig, wenn sich der Hänger in strassentauglichem Zustand
befindet.
- Ein eventuell entstandener Schaden muß dem Hängerverwalter unverzüglich mitgeteilt
werden.
- Schäden am Hänger, die der Benutzer selbst verursacht, werden ihm in Rechnung
gestellt.
Antrag auf Zuschuss für Turnierteilnahme